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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
(ALGB)
Anhang: Kostensätze
und Gebühren
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(ALGB) beschreiben die Leistungsbedingungen
zur Nutzung von Bild- und Textmaterial der FirePublications/Feuerwehrpresse
Wolfgang Jendsch.
Sie gelten für alle von uns durchgeführten
sowie im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung durchzuführenden
Aufträge, Angebote, Lieferungen sowie für alle von uns erbrachten
Leistungen.
Eine Ablehnung unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(ALGB) erlangt nur durch umgehende Rücksendung des jeweils gelieferten
Text- und/oder Bildmaterials beziehungsweise durch schriftlichen Widerspruch
innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.
Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Besteller/Kunde
diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(ALGB) gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie
haben Vorrang vor eventuell abweichenden Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners (Besteller/Kunde).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden
gelten darüber hinaus nur bei schriftlicher Bestätigung durch
die FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch.
Lieferung von Text- und Bildmaterial
Eigentums- und Nutzungsrechte
Das übersandte Text-
und/oder Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Presse- und Werbeagentur
Wolfgang Jendsch. Es wird ausschließlich und lediglich
zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtes vorübergehend
zur Verfügung gestellt und ist innerhalb der auf der Auftragsbestätigung
beziehungsweise auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb
der genannten Frist vollständig und unversehrt zurückzugeben.
Bildmaterial, an dem der Besteller/Kunde vereinbarungsgemäß
ein Nutzungsrecht mit Honorarvereinbarung erworben hat ohne es zu nutzen,
ist innerhalb von 90 Tagen (drei Monate) nach Übersendung zurückzugeben.
Eine weitergehende Frist kann zu gegebenenfalls erweiterten Nutzungs- und
Honorarbedingungen vereinbart werden.
Reklamationen, die den Inhalt
unserer Übersendungen von Text- und Bildmaterial betreffen
- insbesonders fehlende Bilder oder Textteile sowie der qualitative Zustand
des Bildmaterials -, sind der FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang
Jendsch innerhalb von 48 Stunden nach Empfang telefonisch und danach schriftlich
mitzuteilen.
Bei unterlassener oder verspäteter Reklamation ist
eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende
Kosten ausgeschlossen.
Das Text- und/oder Bildmaterial ist grundsätzlich
nur zu dem(n) im Auftrag detailliert angegebenen und per Auftragsbestätigung
und Lieferschein bestätigtem(n) Verwendungszweck(en) sowie zur einmaligen
Nutzung/Veröffentlichung oder - je nach Vereinbarung - zur Archivierung
freigegeben.
Die Einräumung von erweiterten
Nutzungsrechten (auch Exklusivrechten) bedarf der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung.
Entsprechen die Angaben des Bestellers/Kunden nicht der
mitgeteilten Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis durch die
FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch als nicht erteilt. Damit
ist die Agentur zugleich von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
Jede weitere Nutzung unseres Text- und Bildmaterials
ist zudem honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere für Zweitverwertungen
und Zweitveröffentlichungen, Bearbeitung/Umgestaltung von Veröffentlichungen,
Digitalisierung von Text- und Bildmaterial (zum Beispiel auf CD-ROM, Mikrofilm)
sowie für die Wiedergabe unseres Text- und Bildmaterials im Internet
und/oder in Online-Datenbanken und -Archiven.
Mit der Absendung unseres Text- und/oder Bildmaterials
geht die Gefahr auf den Besteller über. Beanstandungen den Inhalt
der Sendung betreffend sind unverzüglich nach Erhalt den zuständigen
Stellen (zum Beispiel Post, Frachtunternehmen) geltend zu machen.
Die Kosten für besondere Versendungsformen (z.B.
Luftfracht, IC-Kurier, Taxi, u.a.) trägt der Besteller/Kunde. Der
Besteller/Kunde trägt auch die Kosten der ordnungsgemäßen
Rücksendung.
Text- und Bildhonorare
Jede Verwendung des überlassenen
Text- und/oder Bildmaterials ist honorarpflichtig -, auch
dann, wenn dieses nur teilweise oder in abgeänderter Form verwendet
wurde: zum Beispiel zur Information, als Zitat, als Verwendung als Arbeitsvorlage,
im Rahmen einer Fotomontage, bei Verwendung für Layoutzwecke, bei
Präsentationen, bei Verwendung von Bilddetails, und anderes.
Honorarfreiheit muss in jedem
Fall schriftlich bestätigt sein.
Das Text- und/oder Bildhonorar
wird generell vor der Verwendung von Text- und/oder Bildmaterial vereinbart
und richtet sich in der Regel nach Verwendungszweck (grundsätzliche
Nutzung), Art und Umfang der Nutzung, Auflagenhöhe und Aufmachung
(zum Beispiel als Titelbild). Angaben darüber sind vom Besteller/Kunden
bereits mit der Anforderung, spätestens jedoch mit der Auftragserteilung
detailliert mitzuteilen.
Falls eine vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige
Verwendung des überlassenen Text- und/oder Bildmaterials nicht erfolgt,
wird ein bereits vereinbartes und gezahltes Honorar nicht zurück erstattet.
Ist eine Honorarzahlung nicht erfolgt, fällt ein Ausfallhonorar in
Höhe des vereinbarten Honorars an.
Erfolgte seitens des Bestellers/Kunden keine vorherige
Honoraranfrage und wurde eine Honorarvereinbarung vor Verwendung des Text-
und/oder Bildmaterials zwischen dem Besteller/Kunden und der Presse- und
Werbeagentur Wolfgang Jendsch nicht getroffen, so bemisst sich das Honorar
für nichtexklusive Veröffentlichungen nach den
Empfehlungen der "Mittelstandsgemeinschaft
Freie Journalisten" (MFJ) beziehungsweise den
Empfehlungen des "Deutschen
Journalisten-Verbandes" (DJV).
Für exklusive Veröffentlichungen gelten in
der Regel Sonderbestimmungen.
Für Fotos werden die Empfehlungen
der "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" (MFM/BVPA)
zu Grunde gelegt.
Auftragsarbeiten werden - je nach Vereinbarung - neben den Honorarsätzen für redaktionelle und/oder künstlerische Leistungen auf der Grundlage von Tagessätzen ausgeführt, denen Reisekosten, Spesen sowie die Material- und Laborkosten (1) hinzuzurechnen sind. Darüber hinaus werden außergewöhnliche Kosten, zum Beispiel für Fotomodelle, Dolmetscher, Hilfskräfte, Leihgebühren für Requisiten, aufwendiger technischer Bedarf (insbesonders Studio, außergewöhnlicher Beleuchtungsaufwand, Bauaufwand) gesondert berechnet. Für erschwerende und/oder besonders gefährliche Arbeitsumstände können Aufschläge berechnet werden.
Das vereinbarte Honorar gilt nur für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und das angegebene Verbreitungsgebiet. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Wird ein mit unserem Bild-
und/oder Textmaterial (Layout) ausgestattetes Objekt - zum
Beispiel ein Buch, ein Plakat, ein Prospekt oder eine gestaltete Veröffentlichung
- in einem anderen Medium abgebildet (zum Beispiel in einer Werbeanzeige,
in einer anderweitigen Veröffentlichung, auf einer Internetseite),
so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv/Layout - unabhängig
von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild/Layout
im ursprünglichen Verwendungszusammenhang - erneut Honorar fällig.
Dies gilt insbesonders bei der Nutzung solcher Veröffentlichungen
zu Werbezwecken sowie bei der Nutzung auf Internetseiten.
Grundsätzlich hat der Besteller/Kunde sowie der
Verwender die FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch über
den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung
erteilen zu lassen.
Bei unberechtigter Verwendung
oder bei Weitergabe des überlassenen Text- und/oder Bildmaterials
wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche und Forderungen
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorarsatzes fällig.
Gleiches gilt bei tendenzfremder Verwendung.
Ein vertragswidrig unterlassener Bildquellennachweis
(z.B. "Bild: Wolfgang Jendsch"; "Foto: FirePublications Wolfgang Jendsch")
führt zu einem Zuschlag in Höhe von 100 Prozent auf das vereinbarte
Bildhonorar beziehungsweise auf das allgemein übliche Bildhonorar
laut MFJ, DJV und MFM/BVPA.
Gebühren
Für die Zusammenstellung von Text- und/oder Bildmaterial aus unserem Archiv sowie für alle Text- und/oder Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten erhoben, die sich nach dem Arbeitsaufwand (Stunden) richtet und die mit dem Nutzungshonorar nicht verrechnet werden. Mit der Begleichung der Gebühren/Versandkosten erwirbt der Besteller/Kunde weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte an dem von uns übersandten Text- und/oder Bildmaterial.
Zur Veröffentlichung überlassene Bilder werden
ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage (drei Monate)
ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt (Leihfrist). Darüber hinaus
gelten die auf dem Lieferschein ausgewiesenen Termine.
Ausnahmen müssen gesondert vereinbart werden.
Bei Überschreiten der vereinbarten und auf dem Lieferschein
angegebenen Leihfrist wird eine Blockierungsgebühr
pro Bild und Tag (2)
erhoben (siehe auch Abschnitt "Gebühren und Kostensätze" dieser
Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen).
Bei Verlust oder Beschädigung
von Bildmaterial sowie von Diarahmen und Versandtaschen (3)
wird Schadensersatz berechnet (siehe auch Abschnitt "Gebühren und
Kostensätze" dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen).
Die FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch hat in diesen Fällen
die tatsächliche Höhe des ihr entstandenen Schadens nicht gesondert
nachzuweisen.
Mit der Bezahlung dieser Gebühren werden vom Besteller/Kunden
keine Eigentums- oder Nutzungsrechte erworben.
Text- und/oder Bildmaterial, das wir unter der Bezeichnung
"Informationstext"
oder "Informationsmotiv" überlassen,
unterliegt lediglich eingeschränkten Rechten. Eine Nutzung ist in
besonderer Weise zu vereinbaren. Bei Verwendung solcher Art Material berechnen
wir ein Informationshonorar zuzüglich der eventuell zu zahlenden Honorarkosten
an den Urheber (Text- und/oder Bildautor).
Vermittlungsgebühren für die Beschaffung und
Übersendung von Informationen und Fremdmaterial berechnen wir nach
dem uns entstandenen zeitlichen und materiellen Aufwand.
Zahlungsbedingungen
Unsere Honorare verstehen
sich rein netto zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Eine jeweilige Anpassung erfolgt nach steuerrechtlichen Vorgaben.
Reisekostenrechnungen und
Materialrechnungen (4)
werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne jeglichen Abzüge fällig.
Honorare beziehungsweise
Honorarrechnungen werden spätestens drei Monate nach
der vom Besteller/Kunde bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig,
auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung des übersandten
Text- und/oder Bildmaterials bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt
ist.
Bei Zahlungen aus dem Ausland
muss der in Euro (EUR) umgerechnete Betrag dem Rechnungsbetrag (EUR) entsprechen.
Die anfallenden Bank- und
Umrechnungsgebühren trägt der Besteller/Kunde.
Urhebernachweise und Belegexemplare
Gemäß § 13 UrhRG. ist bei Veröffentlichungen unseres Text- und/oder Bildmaterials ausdrücklich der Urheber in der Form zu nennen, wie er von uns angegeben wurde.
Urhebervermerk in der Regel: Text/Foto: Wolfgang Jendsch, Radolfzell/Bodensee
Dieser Anspruch ist erfüllt, wenn die vereinbarte
Zuordnung des Urhebervermerkes zum veröffentlichten Text oder Bild
zweifelsfrei feststeht.
Für den Fall der Nichterfüllung
ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Honorars fällig.
Von jeder Veröffentlichung sind uns gemäß
§ 25 VerlagsG zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert
und kostenfrei zu übersenden.
Haftung, Gerichtsstand
Wir haften nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
Ansprüche gegen uns
sind auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt.
Kommt es bei einem Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu einer Verzögerung, einer Fehlproduktion oder zum Totalausfall des Arbeitsergebnisses (zum Beispiel durch Krankheiten oder Unfälle, Filmbeschädigung oder -diebstahl, durch Strahlungseinwirkung, Fehlentwicklung oder Emulsionsfehler, schadhafte Kameras, Transport- oder Gepäckschaden), so haften wir für den entstandenen Schaden höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Honorars. Für darüber hinausgehende Schäden, zum Beispiel Reisekosten, Spesen oder sonstige Kosten, haften wir nicht.
Bei einer Nutzung unseres Text- und/oder Bildmaterials ohne unsere vorherige Zustimmung sowie in Fällen der unerlaubten Weitergabe haftet der Besteller/Kunde für alle sich hieraus ergebenden Ansprüche Dritter. Das gleiche gilt bei tendenzfremder Verwendung oder bei Verwendung für Werbezwecke, falls diesbezüglich keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Missachtung eventueller Sperrvermerke (eingeschränkte Nutzungen, Fristen, Rechte Dritter, u.a.), die am Ende eines Textes oder auf der Rückseite von Fotos beziehungsweise an Dias angebracht sind, ist allein der Besteller/Kunde allen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als vereinbart.
Bei Lieferungen ins Ausland
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
sind D-78315 Radolfzell/Bodensee.
Sollten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder der geltenden
Rechtssprechung Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
so gelten die anderen Teile unverändert weiter.
Abschließende Bemerkung
Grundsätzlich sind wir im Rahmen unserer beruflichen
Tätigkeit sowie im Umgang mit unseren Geschäftspartnern und Kunden
an keiner rechtlichen Auseinandersetzung interessiert. Bei nicht immer
auszuschließenden Meinungsverschiedenheiten sollten das klärende
Gespräch und ein eventuell getroffener Kompromiss zu ihrem Recht kommen.
Negative Erfahrungen in Einzelfällen zwingen uns
jedoch, solche "Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen" (ALGB)
vorzugeben.
Radolfzell, Oktober 2002
FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch
D-78315 Radolfzell/Bodensee
Anhang
Gebühren und Kostensätze
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für
umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Leistungen: DE 142730309
Codes für Banküberweisungen innerhalb der Europäischen
Union (EU):
IBAN (International Bank Account Number) - DE 14692500350004185260
BIC (Bank Identifier Code) - SOLADES 1 SNG
Radolfzell, Januar 2005
FirePublications/Feuerwehrpresse Wolfgang Jendsch
D-78315 Radolfzell/Bodensee